Expertenstandards sind Expertengutachten und stellen somit eine rechtliche Grundlage dar
Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) der Hochschule Osnabrück entwickelt die Expertenstandards. Sie werden ca. alle 5 Jahre aktualisiert.
Die Umsetzung der Inhalte der Expertenstandards der DNQP sind nach § 113a Abs. 3 SGB XI sowie § 135a Abs. 1 SGB V rechtlich bindend für alle Heime, ambulanten Pflegedienste und auch Kliniken
Ziele von Expertenstandards
- Verbesserung der Pflegequalität
- Evidenzbasiertes Qualitätsinstrument
- Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege
- Vereinheitlichung von Prozessabläufen
- Rechtliche Grundlage, Expertengutachten