Expertenstandards sind Expertengutachten und stellen somit eine rechtliche Grundlage dar

Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) der Hochschule Osnabrück entwickelt die Expertenstandards. Sie werden ca. alle 5 Jahre aktualisiert.

Die Umsetzung der Inhalte der Expertenstandards der DNQP sind  nach § 113a Abs. 3 SGB XI sowie  § 135a Abs. 1 SGB V rechtlich bindend für alle Heime, ambulanten Pflegedienste und auch Kliniken

Ziele von Expertenstandards

  • Verbesserung der Pflegequalität
  • Evidenzbasiertes Qualitätsinstrument
  • Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege
  • Vereinheitlichung von Prozessabläufen
  • Rechtliche Grundlage, Expertengutachten